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Man hat Ihnen aufgrund einer Alkoholfahrt, einem zu hohen Punktestand in Flensburg oder aus anderen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen bzw. droht es Ihnen an. Ihre für Sie zuständige
Führerscheinstelle hat Sie nun aufgefordert, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle (z.B.: TÜV) vorzulegen. Unter Umständen haben Sie sich schon untersuchen lassen - mit
negativem Ergebnis.
Die Vergangenheit hat gezeigt, daß ca. 70 % der Betroffenen kein positives Gutachten bekommen haben. Die Führerscheinstellen verweigern in dieser Situation fast ausnahmslos die Erteilung einer
neuen Fahrerlaubnis bzw. die Beibehaltung der bestehenden Fahrerlaubnis. Die Gründe für die hohe Anzahl negativer Gutachten liegen darin begründet, daß die Mehrzahl der zu Untersuchenden nur
wenig Kenntnis vom Ablauf und den Hintergründen einer MPU haben. Weiterhin arbeiten die Untersuchungsstellen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen (z.B.: Statistiken), die dem Großteil der
Probanden (zu untersuchende Personen) unbekannt sind.
Darüber hinaus haben die Gutachter den Anspruch, neben der Fahrerpersönlichkeit auch die Gesamtpersönlichkeit zu untersuchen. Wenn man bedenkt, daß die Untersuchungsstellen pro Person nur ca.
45 Minuten an Zeit im Gespräch aufwenden, wird klar, warum die Durchfallquote derart hoch ist. In diesem Zusammenhang sollte deutlich werden, daß durch den Zeitdruck, der in dieser Situation
vorherrscht, die Gefahr für Mißverständnisse besonders groß ist. Abschließend sollte angemerkt werden, daß der Gutachter die sicherlich schwierige Aufgabe hat, im Zuge der Gesamtbeurteilung
auch noch eine Prognose zu stellen.
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