|
Man hat Ihnen aufgrund einer Alkoholfahrt, einem zu hohen Punktestand in Flensburg oder aus anderen Gründen die Fahrerlaubnis entzogen bzw. droht es Ihnen an. Ihre für Sie
zuständige Führerscheinstelle hat Sie nun aufgefordert, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle (z.B.: TÜV) vorzulegen. Unter Umständen haben Sie sich schon untersuchen
lassen - mit negativem Ergebnis. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß ca. 65 % der Betroffenen kein positives Gutachten bekommen haben. Die Führerscheinstellen verweigern in dieser
Situation fast ausnahmslos die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bzw. die Beibehaltung der bestehenden Fahrerlaubnis. Die Gründe für die hohe Anzahl negativer Gutachten liegen neben
mediz. Defiziten (z.B.erhöhte Leberwerte) darin begründet, daß die Mehrzahl der zu Untersuchenden nur wenig Kenntnis vom Ablauf und den Hintergründen einer MPU haben. Weiterhin arbeiten die
Untersuchungsstellen mit wissenschaftlichen Erkenntnissen (z.B.: Statistiken), die dem Großteil der Probanden (zu untersuchende Personen) unbekannt sind. Darüber hinaus haben die
Gutachter den Anspruch, neben der Fahrerpersönlichkeit auch die Gesamtpersönlichkeit zu untersuchen. Wenn man bedenkt, daß die Untersuchungsstellen pro Person nur ca. 45 Minuten an Zeit im
Gespräch aufwenden, wird klar, warum die Durchfallquote derart hoch ist. In diesem Zusammenhang sollte deutlich werden, daß durch den Zeitdruck, der in dieser Situation vorherrscht, die
Gefahr für Mißverständnisse besonders groß ist. Abschließend sollte angemerkt werden, daß der Gutachter die sicherlich schwierige Aufgabe hat, im Zuge der Gesamtbeurteilung auch noch eine
Prognose zu stellen. Dies hat zumeist die Folge, daß die Begutachtung negativ verläuft. Ergebnis ist in den meisten Fällen ein Gutachten mit Therapieempfehlung. |