| 1. |
Im
Strassenverkehrsrecht
erfahrenen Rechtsanwalt
aufsuchen. Sie haben
keinen Anwalt? |
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Finden
Sie ihn unter 01805 /
181805 oder www.anwaltsauskunft.de
oder fragen Sie uns. |
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(Selbstverständlich
kostenfrei!) |
| 2. |
Bei
Alkohol: In
Abständen von 6 - 8
Wochen den Hausarzt
aufsuchen und großes
Blutbild |
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erstellen
lassen (incl. MCV-Wert).
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Bei
Drogen: In
Abständen von 8 - 12
Wochen Drogenscreenings
bezüglich der
festgestellten Substanz
erstellen lassen. |
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Nur, wenn
Sie wirklich alkoholkrank
sind, begeben Sie sich
schnellstmöglich in
Therapie. Bevor Sie sich
allerdings einreden
(lassen?) abhängig zu
sein, rufen Sie bitte bei
uns an. Wir klären |
| |
im
vertrauensvollen
Gespräch, ob Sie
behandlungsbedürftig
sind. (Ebenfalls
kostenfrei!) |
| 3. |
10 - 12
Wochen vor Ablauf der
gerichtlichen Sperrfrist
sollten Sie die
Fahrerlaubnis bei der |
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für Sie
zuständigen
Führerscheinstelle
wiederbeantragen. Fragen
hierzu ? Rufen Sie uns
einfach |
| |
an. Wir
beantworten gerne Ihre
Fragen.(Natürlich
kostenfrei!) |
| 4. |
Spätestens
zum Zeitpunkt der
Antragstellung sollten
Sie mit einer
Vorbereitung auf die MPU |
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bei uns
beginnen. Rufen Sie uns
an. Wir erklären Ihnen
den Ablauf der
verschiedenen |
| |
Möglichkeiten
gern. (Natürlich
kostenfrei!) |
| 5. |
MPU -
Vorbereitung durch die
TBB Siegfried Metze |
| 6. |
MPU -
Simulation durch die TBB
Siegfried Metze |
| 7. |
Erfolgreiche
MPU bei der
Untersuchungsstelle
unserer Empfehlung! |