Testberatung
Mpu
Mpu_Gutachten
Mpu_Erfahrungen
Mpu_Beratungen
Mpu_Service
Mpu_Kontakt
Rechtsanwälte
Japanische_Klienten
Bewerbung

 

Inhalt

What's New Link

Testberatung   Home

What's New Link

MPU               Warum eine Vorbereitung?

What's New Link

Erfahrung       Unsere Erfahrungen

What's New Link

Beratungen     Individuelle Lösungen

What's New Link

Service         Unser Service

What's New Link

Kontakt Anmeldung / Angebotsanfrage       

What's New Link

Rechtsanwalt   Für Rechtsanwälte

What's New Link

jap. Klienten   Preface why prepare for the MPU

What's New Link

Bewerbung      Coaching

Gutachten

 

MPU - Testberatung Siegfried Metze

TBB  Siegfried Metze

Einzelvorbereitung auf die MPU.

Test - und Bewerbungsberatung

 

Oberhützer Straße  8

 

42857 Remscheid

Vom SAT 1 - Magazin “Newsmaker”

Tel.: 02191 - 882391

am 24.01.2000 und von Tomorrow

Fax: 02191 - 882392

im Heft 5/2000 empfohlen !

mobil: 0171 - 3472409

Mögliche Folgen eines negativen MPU - Gutachtens.

Sollte man Sie z.B. beim Untersuchungsanlass “Alkohol” negativ beurteilen, kann dies bedeuten, daß man Ihnen eine Auflage macht bzw. eine Empfehlung ausspricht, die aussagt, daß Sie u.a. eine  Therapie über den Zeitraum von 1 Jahr machen müssen und in demselben Zeitraum eine Selbsthilfegruppe für Alkoholiker besuchen sollen. Solch eine Therapie kann zwischen 1780,- EUR und 2300,-  EUR kosten, abgesehen von der Zeit, die Sie insgesamt dafür aufbringen müssen. Hinzu kommt, daß eine abgeschlossene Therapie keine Garantie dafür darstellt, bei der MPU “automatisch” positiv  beurteilt zu werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, daß nach 2 Jahren entzogener Fahrerlaubnis, das Straßenverkehrsamt nach vorangegangener positiver MPU, von  Ihnen verlangt, daß Sie wieder in die Fahrschule müssen, um dort die theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen. Sollte man Sie z.B. wegen eines erhöhten Punktestandes in Flensburg  (ab 18 Punkten) aufgefordert haben, eine MPU zu machen, die negativ ausgeht, wird man Ihnen den Führerschein entziehen. Der Gutachter kann die Auflage machen bzw. die Empfehlung aussprechen,  daß Sie sich einer Therapie unterziehen sollen, die 3,6 oder vielleicht sogar 12 Monate dauern kann. Danach müssen Sie wieder zur MPU. Die abgeschlossene Therapie stellt allerdings keine  Garantie dafür dar, die MPU auf jeden Fall zu bestehen. Sollten nun nach entzogener Fahrerlaubnis 2 Jahre vergangen sein, müssen Sie, nach vorangegangener positiver MPU, wieder in die  Fahrschule, um dort die theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen.

So muß es in Ihrem Fall aber nicht enden, denn über 90% unserer Klienten bestehen die MPU beim 1. Mal (bezüglich aller Beratungsformen)! Der größte Teil unserer Klienten bekommt nicht die Auflage, einen Nachschulungskurs belegen zu müssen. Das bedeutet, daß diese Klienten ca. 500,- EUR einsparen und den Führerschein mind. 4 Wochen früher bekommen. Warum dies so ist, entnehmen Sie bitte unseren Erfahrungen. Um feststellen zu können, ob in Ihrem Fall eine Sperrfristverkürzung erreicht  werden kann und damit die Sperrfrist sinnvoll genutzt wird, melden Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich bei uns.

Achtung: Wir raten dringend von der Inanspruchnahme einer Beratung beim TÜV und anderen Untersuchungs-     stellen ab! In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß das Straßenverkehrs - bzw. Landratsamt Sie nicht zu einer solchen Beratung zwingen kann und Ihnen auch keine Nachteile entstehen, wenn Sie diesbezüglichen Empfehlungen nicht nachkommen.                                                                                                                        Und: Lassen Sie sich von dem Sachbearbeiter Ihrer Führerscheinstelle nicht einreden, Sie seien Alkoholiker. Wenn Sie Bereitschaft zur Alkoholtherapie oder zum Besuch einer Selbsthilfegruppe zeigen, sind Sie aus Sicht des Amtes alkoholkrank - damit rückt der Führerschein in weite Ferne!

Fahrplan zurück zum Führerschein

Ausländischer EU-Führerschein

Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs von diesem Jahr müssen alle EU - Staaten ihre Dokumente gegenseitig 
anerkennen. Doch was bedeutet dies in bezug auf Führerscheine wirklich?
Wer mit einem ausländischen Führerschein im eigenen Land fährt, kann nicht wegen Fahrens ohne Führerschein 
belangt werden. Wird der entsprechende Fahrer allerdings in irgendeiner Form verkehrsauffällig (z.B. durch 
unverschuldeten Unfall, Geschwindigkeits- oder Ampelverstoß etc.) oder gerät in eine übliche Verkehrskontrolle 
der Polizei, kann er davon ausgehen, daß das Straßenverkehrsamt ihm mitteilt, er dürfe mit dem entsprechenden 
Führerschein in Deutschland gar nicht fahren. Ist diesem Fahrer in Deutschland vor Erwerb des ausländischen 
Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden, wird er zur MPU aufgefordert, wenn er 
auch weiterhin in Deutschland fahren möchte.
Fazit: Der ausländische EU - Führerschein bleibt eine höchst unsichere und risikoreiche Angelegenheit!

Weitere Informationen über den EU-Führerschein:

Link zum ADAC

Link zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

 

                             ©Testberatung Siegfried Metze | 2002