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Sollte man Sie z.B. beim Untersuchungsanlass “Alkohol” negativ beurteilen, kann dies bedeuten, daß man Ihnen eine Auflage macht bzw. eine Empfehlung ausspricht, die aussagt, daß Sie
u.a. eine Therapie über den Zeitraum von 1 Jahr machen müssen und in demselben Zeitraum eine Selbsthilfegruppe für Alkoholiker besuchen sollen. Solch eine Therapie kann zwischen 1780,- EUR
und 2300,- EUR kosten, abgesehen von der Zeit, die Sie insgesamt dafür aufbringen müssen. Hinzu kommt, daß eine abgeschlossene Therapie keine Garantie dafür darstellt, bei der MPU
“automatisch” positiv beurteilt zu werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich zu verdeutlichen, daß nach 2 Jahren entzogener Fahrerlaubnis, das Straßenverkehrsamt nach
vorangegangener positiver MPU, von Ihnen verlangt, daß Sie wieder in die Fahrschule müssen, um dort die theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen. Sollte man Sie z.B. wegen eines
erhöhten Punktestandes in Flensburg (ab 18 Punkten) aufgefordert haben, eine MPU zu machen, die negativ ausgeht, wird man Ihnen den Führerschein entziehen. Der Gutachter kann die Auflage
machen bzw. die Empfehlung aussprechen, daß Sie sich einer Therapie unterziehen sollen, die 3,6 oder vielleicht sogar 12 Monate dauern kann. Danach müssen Sie wieder zur MPU. Die
abgeschlossene Therapie stellt allerdings keine Garantie dafür dar, die MPU auf jeden Fall zu bestehen. Sollten nun nach entzogener Fahrerlaubnis 2 Jahre vergangen sein, müssen Sie, nach
vorangegangener positiver MPU, wieder in die Fahrschule, um dort die theoretische und praktische Prüfung erneut abzulegen. So muß es in Ihrem Fall aber nicht enden, denn über
90%
unserer Klienten bestehen die MPU beim 1. Mal (bezüglich aller Beratungsformen)! Der größte Teil unserer Klienten bekommt nicht die Auflage, einen Nachschulungskurs belegen zu müssen. Das bedeutet, daß diese Klienten ca. 500,- EUR einsparen und den Führerschein mind. 4 Wochen früher bekommen. Warum dies so ist, entnehmen Sie bitte unseren Erfahrungen. Um feststellen zu können, ob in Ihrem Fall eine Sperrfristverkürzung erreicht werden
kann und damit die Sperrfrist sinnvoll genutzt wird, melden Sie sich bitte so frühzeitig wie möglich bei uns. Achtung:
Wir raten dringend von der Inanspruchnahme einer Beratung beim TÜV und anderen Untersuchungs- stellen ab! In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß das Straßenverkehrs - bzw. Landratsamt Sie nicht zu einer solchen Beratung zwingen kann und Ihnen auch keine Nachteile entstehen, wenn Sie diesbezüglichen Empfehlungen nicht nachkommen. Und: Lassen Sie sich von dem Sachbearbeiter Ihrer Führerscheinstelle nicht einreden, Sie seien Alkoholiker. Wenn Sie Bereitschaft zur Alkoholtherapie oder zum Besuch einer
Selbsthilfegruppe zeigen, sind Sie aus Sicht des Amtes alkoholkrank - damit rückt der Führerschein in weite Ferne!
Fahrplan zurück zum Führerschein Ausländischer
EU-Führerschein Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs von diesem Jahr müssen alle EU - Staaten ihre Dokumente gegenseitig
anerkennen. Doch was bedeutet dies in bezug auf Führerscheine wirklich?
Wer mit einem ausländischen Führerschein im eigenen Land fährt, kann nicht wegen Fahrens ohne Führerschein
belangt werden. Wird der entsprechende Fahrer allerdings in irgendeiner Form verkehrsauffällig (z.B. durch
unverschuldeten Unfall, Geschwindigkeits- oder Ampelverstoß etc.) oder gerät in eine übliche Verkehrskontrolle
der Polizei, kann er davon ausgehen, daß das Straßenverkehrsamt ihm mitteilt, er dürfe mit dem entsprechenden
Führerschein in Deutschland gar nicht fahren. Ist diesem Fahrer in Deutschland vor Erwerb des ausländischen
Führerscheins die deutsche Fahrerlaubnis entzogen oder versagt worden, wird er zur MPU aufgefordert, wenn er
auch weiterhin in Deutschland fahren möchte.
Fazit: Der ausländische EU - Führerschein bleibt eine höchst unsichere und risikoreiche Angelegenheit!
Weitere
Informationen über den EU-Führerschein: Link
zum ADAC Link
zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |